Die Verordnung über die Zuweisungen an das Sondervermögen „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit" vom
12. Juni 2008 (BGBl. I S. 1004) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 wird die Angabe „50 Prozent" durch die Angabe „60 Prozent" ersetzt.
- 2.
- § 3 Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben.
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuweisungen an das Sondervermögen „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit"
V. v. 09.12.2014 BGBl. I S. 2006