Eingangsformel - Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung der Berufsqualifikationen im Bewachungsgewerbe (BewGewEURLUV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 34a Abs. 2 der Gewerbeordnung, der zuletzt durch Artikel 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 12. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2423) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

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Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22; 2007 Nr. L 271 S. 18), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 755/2008 der Kommission vom 31. Juli 2008 (ABl. EU Nr. L 205 S. 10).



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