Eingangsformel - Achtundvierzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung (48. KosmetikVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 20.01.2009 BGBl. I S. 65 (Nr. 4); Geltung ab 24.01.2009

Eingangsformel



Auf Grund des § 28 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 32 Absatz 1 Nummer 1 und § 70 Absatz 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 945) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

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*)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2008/88/EG der Kommission vom 23. September 2008 zur Änderung der Richtlinie 76/768/EWG des Rates über kosmetische Mittel zwecks Anpassung der Anhänge II und III an den technischen Fortschritt in der Fassung der Berichtigung vom 2. Oktober 2008 (ABl. L 256 vom 24.9.2008, S. 12, L 263 vom 2.10.2008, S. 26).



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