Bekanntmachung - Bekanntmachung der Neufassung des Öko-Kennzeichengesetzes (ÖkoKennzGNB k.a.Abk.)

B. v. 20.01.2009 BGBl. I S. 78 (Nr. 5); Geltung ab 01.01.2009
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Bekanntmachung

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 1. Januar 2009 ÖkoKennzG *) (neu)

Auf Grund des Artikels 3 des Gesetzes zur Anpassung von Vorschriften auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus an die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 vom 7. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2358) wird nachstehend der Wortlaut des Öko-Kennzeichengesetzes in der seit dem 1. Januar 2009 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
das am 15. Dezember 2001 in Kraft getretene Gesetz vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3441),

2.
den am 8. November 2006 in Kraft getretenen Artikel 204 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407),

3.
den teils am 11. Dezember 2008, teils am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Artikel 2 des eingangs genannten Gesetzes.


(gesamter Text und Änderungshistorie siehe Öko-Kennzeichengesetz - ÖkoKennzG)



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