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§ 3 - Dritte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen (3. AusbBerAufhV k.a.Abk.)

V. v. 22.01.2009 BGBl. I S. 93 (Nr. 5)
Geltung ab 31.01.2009; FNA: 806-22-9-2 Berufliche Bildung

§ 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. Januar 2009.

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