Anlage 1b - Lotstarifverordnung (LTV)

Artikel 1 V. v. 26.01.2009 BGBl. I S. 97 (Nr. 5); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 19.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 386
Geltung ab 01.02.2009; FNA: 9515-19 Seelotswesen
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Anlage 1b (aufgehoben)


Anlage 1b hat 2 frühere Fassungen und wird in 1 Vorschrift zitiert



Text in der Fassung des Artikels 1 Elfte Verordnung zur Änderung der Lotstarifverordnung V. v. 19. Dezember 2019 BGBl. I S. 2915 m.W.v. 1. Januar 2020

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Frühere Fassungen von Anlage 1b LTV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 1 Elfte Verordnung zur Änderung der Lotstarifverordnung
vom 19.12.2019 BGBl. I S. 2915
aktuell vorher 01.04.2010Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Lotstarifverordnung
vom 23.03.2010 BGBl. I S. 292
aktuellvor 01.04.2010Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 1b LTV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1b LTV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LTV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Verordnung zur Änderung der Lotstarifverordnung
V. v. 19.12.2019 BGBl. I S. 2915
Artikel 1 11. LTVÄndV Änderung der Lotstarifverordnung
...  3.016 3.016". 2. Die Anlagen 1a und 1b werden aufgehoben. 3. Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) ...


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