Änderung § 8 LTV vom 01.01.2023

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§ 8 LTV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2023 geltenden Fassung
§ 8 LTV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2023 geltenden Fassung
durch Berichtigung v. 23.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 138
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 8 (neu)


(Text neue Fassung)

§ 8


vorherige Änderung

 


§ 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b ist ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr anzuwenden.




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