§ 7 Beschaffenheit von Pflanzenölkraftstoff
Pflanzenölkraftstoff darf im geschäftlichen Verkehr an den Verbraucher nur veräußert werden, wenn seine Eigenschaften mindestens den Anforderungen der DIN V 51605, Ausgabe Juli 2006, entsprechen.
interne Verweise§ 12 10. BImSchV Ausnahmen ... Behörde kann auf Antrag Ausnahmen von den Anforderungen der §§ 1 bis 7 bewilligen, soweit dies in besonderen Einzelfällen zu Forschungs- und Erprobungszwecken ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8615/a159553.htm