Artikel 4 - Verordnung zur Ergänzung und Anpassung der Anforderungen an Luftfahrer (LuftfahrerRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 4 Aufhebung der Ersten Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal



Die Erste Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal (Anwendungsbestimmungen zur Lizenzierung von Piloten Flugzeuge, von Piloten Hubschrauber, von Flugingenieuren, Freiballonführern, Flugdienstberatern und Flugtechnikern auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder) vom 15. April 2003 (BAnz. Nr. 82b vom 3. Mai 2003), zuletzt geändert durch Artikel 133 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), wird aufgehoben.



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