Bekanntmachung - Bekanntmachung über die Zahl der von den Volksvertretungen der Länder zu wählenden Mitglieder der 13. Bundesversammlung (13. BVersZBek k.a.Abk.)

B. v. 27.01.2009 BGBl. I S. 135 (Nr. 5)
Geltung ab 31.01.2009; FNA: 1100-1-12 Staatsoberhaupt
Bekanntmachung

Bekanntmachung



Auf Grund des § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, der durch Artikel 11 Nummer 1 des Gesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950) geändert worden ist, stellt die Bundesregierung fest:

Zur 13. Bundesversammlung wählt die Volksvertretung des Landes

Baden-Württemberg78 Mitglieder
Bayern93 Mitglieder
Berlin24 Mitglieder
Brandenburg20 Mitglieder
Bremen5 Mitglieder
Hamburg12 Mitglieder
Hessen44 Mitglieder
Mecklenburg-Vorpommern13 Mitglieder
Niedersachsen61 Mitglieder
Nordrhein-Westfalen131 Mitglieder
Rheinland-Pfalz31 Mitglieder
Saarland8 Mitglieder
Sachsen33 Mitglieder
Sachsen-Anhalt19 Mitglieder
Schleswig-Holstein22 Mitglieder
Thüringen18 Mitglieder.




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