§ 28 - Bundesbeamtengesetz (BBG)

Artikel 1 G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160 (Nr. 7); zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 389
Geltung ab 12.02.2009; FNA: 2030-2-30 Beamte
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§ 28 Versetzung


§ 28 hat 1 frühere Fassung und wird in 25 Vorschriften zitiert

(1) Eine Versetzung ist die auf Dauer angelegte Übertragung eines anderen Amtes bei einer anderen Dienststelle bei demselben oder einem anderen Dienstherrn.

(2) Eine Versetzung ist auf Antrag der Beamtin oder des Beamten oder aus dienstlichen Gründen ohne ihre oder seine Zustimmung zulässig, wenn das Amt mit mindestens demselben Endgrundgehalt verbunden ist wie das bisherige Amt, und die Tätigkeit aufgrund der Vorbildung oder Berufsausbildung zumutbar ist.

(3) 1Bei der Auflösung oder einer wesentlichen Änderung des Aufbaus oder der Aufgaben einer Behörde oder der Verschmelzung von Behörden können Beamtinnen und Beamte, deren Aufgabengebiet davon berührt wird, ohne ihre Zustimmung in ein anderes Amt derselben oder einer anderen Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt im Bereich desselben Dienstherrn versetzt werden, wenn eine dem bisherigen Amt entsprechende Verwendung nicht möglich ist. 2Das Endgrundgehalt muss mindestens dem des Amtes entsprechen, das die Beamtin oder der Beamte vor dem bisherigen Amt wahrgenommen hat. 3Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, an Qualifizierungsmaßnahmen zum Erwerb der Befähigung für eine andere Laufbahn teilzunehmen.

(4) Im Übrigen bedarf die Versetzung der Zustimmung der Beamtin oder des Beamten.

(5) 1Die Versetzung zu einem anderen Dienstherrn wird von dem abgebenden im Einverständnis mit dem aufnehmenden Dienstherrn verfügt. 2Das Einverständnis ist schriftlich oder elektronisch zu erklären.


Text in der Fassung des Artikels 9 Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes G. v. 29. März 2017 BGBl. I S. 626 m.W.v. 5. April 2017

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Frühere Fassungen von § 28 BBG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 05.04.2017Artikel 9 Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
vom 29.03.2017 BGBl. I S. 626

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 28 BBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28 BBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 132 BBG Dienstrechtliche Stellung des hauptberuflichen wissenschaftlichen und leitenden Personals der Hochschulen (vom 28.10.2016)
... ausschließlich auf den öffentlichen Dienst ausgerichtet sind, gilt § 28 Abs. 3 für beamtete Professorinnen, Professoren, Juniorprofessorinnen, Juniorprofessoren ...
§ 133 BBG Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte (vom 07.07.2021)
... Beamtin oder eines Beamten in den Ruhestand gegeben sind. 2. Nicht anzuwenden sind die §§ 28 , 53 Abs. 2, §§ 72, 76, 87, 88, 97 bis 101 und 104, auf Honorarkonsularbeamtinnen und ...
§ 136 BBG Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten (vom 14.03.2015)
... eine dem bisherigen Amt entsprechende Verwendung nicht möglich ist, sind § 28 Abs. 3 und § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 entsprechend anzuwenden. Bei Anwendung des ... 3 und § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 entsprechend anzuwenden. Bei Anwendung des § 28 Abs. 3 darf die Beamtin oder der Beamte neben der neuen Amtsbezeichnung die des früheren ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Bundesbahngesetz
G. v. 13.12.1951 BGBl. I S. 955; zuletzt geändert durch Artikel 331 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 8b BBahnG Ernennung von Beamten zu Vorstandsmitgliedern (vom 12.02.2009)
... tritt der Beamte, wenn ihm nicht innerhalb von drei Monaten unter den Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes ein anderes Amt übertragen wird, mit Ablauf dieser Frist aus ...

Bundesbankpersonal-Verordnung (BBankPersV)
V. v. 09.12.2009 BGBl. I S. 3856; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 06.01.2020 BGBl. I S. 26
§ 5 BBankPersV Versetzung ohne Zustimmung
... von § 28 Absatz 2 des Bundesbeamtengesetzes können Beamtinnen und Beamte auch ohne ihre Zustimmung ...

Bundesbesoldungsgesetz
neugefasst durch B. v. 19.06.2009 BGBl. I S. 1434; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
§ 13 BBesG Ausgleichszulage für den Wegfall von Stellenzulagen (vom 01.01.2020)
... Betrag ausgeglichen wird. (3) Ist eine Stellenzulage infolge einer Versetzung nach § 28 Absatz 3 des Bundesbeamtengesetzes weggefallen, gilt Absatz 1 mit der Maßgabe, dass sich der Zeitraum des Bezugs der ...

Bundespolizeibeamtengesetz (BPolBG)
neugefasst durch Artikel 1 G. v. 03.06.1976 BGBl. I S. 1357; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250
§ 8 BPolBG Versetzung (vom 27.06.2020)
... für die Unterweisung und für die Feststellung ihres erfolgreichen Abschlusses. § 28 Abs. 3 Satz 3 des Bundesbeamtengesetzes bleibt unberührt. (3) Der Beamte ist vor einer Versetzung nach Absatz 1 oder 2 zu ...

Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG)
Artikel 1 G. v. 22.04.2002 BGBl. I S. 1310; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 9 FinDAG Rechtsstellung der Mitglieder des Direktoriums (vom 01.07.2021)
... Beamtinnen und Beamte, wenn ihnen nicht innerhalb von drei Monaten unter den Voraussetzungen des § 28 Absatz 2 des Bundesbeamtengesetzes oder vergleichbarer landesgesetzlicher Regelungen ein anderes Amt übertragen wird, mit Ablauf ...

Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG)
Artikel 1 G. v. 09.12.2004 BGBl. I S. 3235; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2507
§ 5 BImAG Rechtsstellung der Vorstandsmitglieder (vom 12.02.2009)
... und Beamte, wenn ihnen nicht innerhalb von drei Monaten unter den Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes oder vergleichbarer landesgesetzlicher Regelungen ein anderes Amt ...

Gesetz über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Artikel 2 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 2009; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
§ 4 BEGTPG Öffentlich-rechtliche Amtsverhältnisse (vom 22.07.2017)
... eine Beamtin, wenn ihm oder ihr nicht innerhalb von drei Monaten unter den Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes oder vergleichbarer landesgesetzlicher Regelungen ein anderes Amt übertragen wird, mit Ablauf ...

Gesetz über die Deutsche Bundesbank
neugefasst durch B. v. 22.10.1992 BGBl. I S. 1782; zuletzt geändert durch Artikel 14 Abs. 3 G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250
§ 31 BBankG Rechtsverhältnisse der Beamten, Angestellten und Arbeiter der Deutschen Bundesbank (vom 07.07.2021)
... des Bundesbeamtenrechts abgewichen wird: a) von den §§ 19, 22 Absatz 5, § 28 Abs. 1 und 2 , § 33 Abs. 2, § 99 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und § 100 Abs. 1 Nr. 2 des ...

Soldatengesetz (SG)
neugefasst durch B. v. 30.05.2005 BGBl. I S. 1482; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 31 SG Fürsorge (vom 25.01.2024)
... 43 des Soldatenversorgungsgesetzes. (3) Auf Soldaten, die sich in Betreuungsurlaub nach § 28 Abs. 5 befinden, ist § 92 Abs. 5 des Bundesbeamtengesetzes entsprechend anzuwenden. (4) ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)
Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
§ 382 SGB III Rechtsstellung der Vorstandsmitglieder (vom 12.02.2009)
... Beamtinnen und Beamte, wenn ihnen nicht innerhalb von drei Monaten unter den Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes oder vergleichbarer landesrechtlicher Regelungen ein anderes Amt übertragen wird, mit Ablauf ...

Stabilisierungsfondsgesetz (StFG)
Artikel 1 G. v. 17.10.2008 BGBl. I S. 1982; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 406
§ 3c StFG Rechtsstellung der Mitglieder des Leitungsausschusses (vom 01.03.2012)
... und Beamte, wenn ihnen nicht innerhalb von drei Monaten unter den Voraussetzungen des § 28 Absatz 2 des Bundesbeamtengesetzes oder vergleichbarer landesgesetzlicher Regelungen ein anderes ...

Zweites Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (2. BesVNG)
G. v. 23.05.1975 BGBl. I S. 1173; zuletzt geändert durch Artikel 77 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
Artikel IX 2. BesVNG Übergangsvorschriften (vom 27.06.2020)
... sind. (4) Ein Beamter, dem auf Grund des § 19 des Beamtenrechtsrahmengesetzes, des § 28 Abs. 2 und 3 des Bundesbeamtengesetzes oder entsprechender landesrechtlicher Vorschriften oder auf Grund des § 130 Abs. 1 Satz 2 des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 1 BesStMG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... wie folgt gefasst: „(3) Ist eine Stellenzulage infolge einer Versetzung nach § 28 Absatz 3 des Bundesbeamtengesetzes weggefallen, gilt Absatz 1 mit der Maßgabe, dass sich der Zeitraum des Bezugs der ...

Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 2 DNeuG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
...  (3) Erfolgte der Wegfall einer Stellenzulage infolge einer Versetzung nach § 28 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes, gilt Absatz 1 mit der Maßgabe, dass sich der ...
Artikel 4 DNeuG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... des § 32." 24. In § 47 Abs. 3 Nr. 1 wird die Angabe „§§ 28 , 29 und 31 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesbeamtengesetzes oder des entsprechenden Landesrechts" durch ...
Artikel 6 DNeuG Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes
... die Angabe „§ 26 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 28 Abs. 3 Satz 3 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. 4. In § 11 Satz 1 wird die ...
Artikel 10 DNeuG Änderung des Soldatengesetzes
... anwendbar erklären. (3) Auf Soldaten, die sich in Betreuungsurlaub nach § 28 Abs. 5 befinden, ist § 92 Abs. 5 des Bundesbeamtengesetzes entsprechend anzuwenden.  ...
Artikel 15 DNeuG Änderungen weiterer Vorschriften (vom 25.11.2010)
... „§ 26 Abs. 1 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 28 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. (13) In § 13 Abs. 1 des ... 2. In § 10 Abs. 3 wird die Angabe „§§ 28 und 29 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§§ 31, 32 und 40 Abs. 2 ... ersetzt. 2. In § 4 Abs. 3 wird die Angabe „§§ 28 und 29 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§§ 31, 32 und 40 Abs. 2 ... die Angabe „§ 26 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 28 Abs. 2 und 3 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. (47) Die ... vom 31. Juli 2008 (BGBl. I S. 1629), wird wie folgt geändert: 1. In § 28 Abs. 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 62 des Bundesbeamtengesetzes findet" durch die ... „§ 26 Abs. 1 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 28 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. 2. In § 11 Abs. 1 Satz 1 wird die ... „§ 26 Abs. 1 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 28 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. 2. § 387 wird wie folgt ... ersetzt. 4. In § 390 Abs. 4 Satz 3 wird die Angabe „§§ 28 bis 30 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§§ 31 bis 33 und 40 Abs. ... „§ 26 Abs. 1 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 28 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes" und die Angabe „§ 41 Abs. 1 des ... „§ 26 Abs. 1 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 28 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes" und die Angabe „(§ 41 Abs. 1 des ...

Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 9 SchriftVG Änderung des Bundesbeamtengesetzes
... „oder elektronischen" eingefügt. 2. In § 27 Absatz 4 Satz 2, § 28 Absatz 5 Satz 2 , § 99 Absatz 5 Satz 5, § 100 Absatz 2 Satz 1 und 3 sowie Absatz 3, § 105 Absatz 1 ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/78/EU vom 24. November 2010 im Hinblick auf die Errichtung des Europäischen Finanzaufsichtssystems
G. v. 04.12.2011 BGBl. I S. 2427
Artikel 8 EUFAAnpG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... und Beamte, wenn ihnen nicht innerhalb von drei Monaten unter den Voraussetzungen des § 28 Absatz 2 des Bundesbeamtengesetzes oder vergleichbarer landesgesetzlicher Regelungen ein anderes ...

Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz (2. FMStG)
G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 206
Artikel 1 2. FMStG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
... und Beamte, wenn ihnen nicht innerhalb von drei Monaten unter den Voraussetzungen des § 28 Absatz 2 des Bundesbeamtengesetzes oder vergleichbarer landesgesetzlicher Regelungen ein anderes ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
neugefasst durch B. v. 02.07.2002 BGBl. I S. 2459, 2671; aufgehoben durch § 57 G. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 284
§ 6 BLV Laufbahnwechsel; Befähigung für eine andere Laufbahn (vom 12.02.2009)
... Unterweisung abgeschlossen ist, Regelungen treffen. (3) In den Fällen des § 28 Abs. 2 und 3, des § 44 Abs. 2 bis 5 und des § 46 Abs. 1 bis 4 des Bundesbeamtengesetzes ...


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