§ 57 - Bundesbeamtengesetz (BBG)

Artikel 1 G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160 (Nr. 7); zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 389
Geltung ab 12.02.2009; FNA: 2030-2-30 Beamte
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§ 57 Erneute Berufung


§ 57 wird in 13 Vorschriften zitiert

Die in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten sind verpflichtet, einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit Folge zu leisten, wenn ihnen im Dienstbereich ihres früheren Dienstherrn ein Amt mit mindestens demselben Endgrundgehalt verliehen werden soll.

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Zitierungen von § 57 BBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 57 BBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 77 BBG Nichterfüllung von Pflichten (vom 01.04.2024)
... verstoßen oder 4. einer Verpflichtung nach § 46 Absatz 1, 2, 4 oder 7 oder § 57 schuldhaft nicht nachkommen. Satz 1 Nummer 1 bis 3 gilt auch für ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Altersgeldgesetz (AltGG)
Artikel 1 G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3386; zuletzt geändert durch Artikel 71 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 3 AltGG Anspruch (vom 31.07.2021)
... gilt entsprechend. (5) Wird 1. der Beamte nach § 46 oder § 57 des Bundesbeamtengesetzes erneut in ein Beamtenverhältnis, 2. der Richter nach § 46 des Deutschen ... 2. der Richter nach § 46 des Deutschen Richtergesetzes in Verbindung mit § 46 oder § 57 des Bundesbeamtengesetzes erneut in ein Dienstverhältnis als Richter oder 3. der Berufssoldat nach § 57 ... erneut in ein Dienstverhältnis als Richter oder 3. der Berufssoldat nach § 57 des Bundesbeamtengesetzes in Verbindung mit § 50 Absatz 2 des Soldatengesetzes oder nach § 51 Absatz 4 des ...

Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)
neugefasst durch B. v. 24.02.2010 BGBl. I S. 150; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 60 BeamtVG Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung (vom 12.02.2009)
... ein Ruhestandsbeamter entgegen den Vorschriften des § 46 Abs. 1 und des § 57 des Bundesbeamtengesetzes einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis schuldhaft nicht ...
§ 85a BeamtVG Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis (vom 12.02.2009)
... einem nach § 46 oder § 57 des Bundesbeamtengesetzes erneut in das Beamtenverhältnis berufenen Beamten bleibt der am Tag ...

Soldatengesetz (SG)
neugefasst durch B. v. 30.05.2005 BGBl. I S. 1482; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 50 SG Versetzung in den einstweiligen Ruhestand (vom 23.05.2015)
... für den einstweiligen Ruhestand der Beamten geltenden Vorschriften der §§ 56, 57 und 58 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes finden entsprechende Anwendung. Der in den ...

Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 57 SVG Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung (vom 01.10.2021)
... im Ruhestand entgegen den Vorschriften des § 50 Abs. 2 des Soldatengesetzes in Verbindung mit § 57 des Bundesbeamtengesetzes und des § 51 des Soldatengesetzes einer erneuten Berufung in das Dienstverhältnis eines ...

Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Artikel 4 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932, 3958; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 78 SVG Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung
... Ruhestand entgegen den Vorschriften des § 50 Absatz 2 des Soldatengesetzes in Verbindung mit § 57 des Bundesbeamtengesetzes und des § 51 des Soldatengesetzes einer erneuten Berufung in das Dienstverhältnis einer ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 11 BesStMG Änderung des Altersgeldgesetzes
... der Richter nach § 46 des Deutschen Richtergesetzes in Verbindung mit § 46 oder § 57 des Bundesbeamtengesetzes erneut in ein Dienstverhältnis als Richter oder". c) Die bisherige Nummer 2 ...

Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 4 DNeuG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... des entsprechenden Landesrechts" durch die Angabe „des § 46 Abs. 1 und des § 57 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. 39. In § 61 Abs. 1 Satz 4 wird die Angabe ... oder dem entsprechenden Landesrecht" durch die Angabe „§ 46 oder § 57 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. 56. § 107 wird wie folgt gefasst: ...
Artikel 5 DNeuG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... errechnet, nicht übersteigen." 20. In § 57 Satz 1 wird die Angabe „§ 39 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe ... 1 wird die Angabe „§ 39 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 57 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. 21. In § 62 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe ... 1 wird die Angabe „§ 39 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 57 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. 37. Dem § 96 ...
Artikel 10 DNeuG Änderung des Soldatengesetzes
... 37, 39 und 40 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§§ 56, 57 und 58 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. 25. In § 52 wird die Angabe ...

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 2 SVReformG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... 1 werden die Wörter „nach § 50 Absatz 2 des Soldatengesetzes in Verbindung mit § 57 des Bundesbeamtengesetzes oder nach § 51 des Soldatengesetzes" gestrichen.  ...

Gesetz zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes
G. v. 03.07.2013 BGBl. I S. 1978
Artikel 1 BeamtRuStG Änderung des Bundesbeamtengesetzes
...  „4. einer Verpflichtung nach § 46 Absatz 1, 2, 4 oder 7 oder § 57 schuldhaft nicht nachkommen." 4. § 92 wird wie folgt geändert:  ...


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