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Zitierungen von § 53 BBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 53 BBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 132 BBG Dienstrechtliche Stellung des hauptberuflichen wissenschaftlichen und leitenden Personals der Hochschulen (vom 28.10.2016)
... wissenschaftlichen Leistungen im Einzelfall im dienstlichen Interesse liegt. § 53 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. (8) Beamtete Leiterinnen und beamtete Leiter ...
§ 133 BBG Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte (vom 07.07.2021)
... Beamten in den Ruhestand gegeben sind. 2. Nicht anzuwenden sind die §§ 28, 53 Abs. 2 , §§ 72, 76, 87, 88, 97 bis 101 und 104, auf Honorarkonsularbeamtinnen und ...
§ 143 BBG Verwendungen im Ausland
... Beamte zum Zeitpunkt des vorgesehenen Eintritts in den Ruhestand nach den §§ 44, 51 und 53 oder des vorgesehenen Ablaufs ihrer Amtszeit wegen Verschleppung, Gefangenschaft oder aus ...
 
Zitat in folgenden Normen

Arbeitszeitverordnung (AZV)
Artikel 1 V. v. 23.02.2006 BGBl. I S. 427; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.12.2020 BGBl. I S. 3011
§ 7b AZV Zeitausgleich bei Langzeitkonten (vom 01.01.2021)
... drei Monaten möglich. Die Kombination mit einem Hinausschieben des Ruhestandes nach § 53 des Bundesbeamtengesetzes ist ausgeschlossen. (4) Der Antrag auf Freistellung kann aus dienstlichen ...

Bundesbesoldungsgesetz
neugefasst durch B. v. 19.06.2009 BGBl. I S. 1434; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
§ 6 BBesG Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung (vom 01.01.2020)
... 2a der Altersteilzeitzuschlagsverordnung entsprechend anzuwenden. (4) Im Fall des § 53 Absatz 4 des Bundesbeamtengesetzes wird zusätzlich zur Besoldung nach Absatz 1 ein nicht ruhegehaltfähiger Zuschlag in ...
§ 7a BBesG Zuschläge bei Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand (vom 01.01.2020)
... Bei einem Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand nach § 53 Absatz 1 bis 3 des Bundesbeamtengesetzes oder nach § 44 Absatz 1 des Soldatengesetzes wird ein Zuschlag gewährt. Der ... einer Teilzeitbeschäftigung bei Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand nach § 53 Absatz 1 bis 3 des Bundesbeamtengesetzes wird ein nicht ruhegehaltfähiger Zuschlag gewährt, dessen Bemessungsgrundlage das ...

Gesetz zur Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer der Bundesanstalt für Flugsicherung
Artikel 7 G. v. 23.07.1992 BGBl. I S. 1370, 1376; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1614
§ 2 BAFlSBAÜbnG (vom 08.09.2015)
... und die Tauglichkeit für den dienstlichen Einsatz fortbesteht, kann abweichend von § 53 Abs. 2 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes das Bundesministerium für Verkehr und digitale ... mit Zustimmung des Beamten den Eintritt in den Ruhestand bis zu zwei Jahre hinausschieben. § 53 Abs. 2 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes findet ebenfalls keine Anwendung, wenn der Eintritt in den ... keine Anwendung, wenn der Eintritt in den Ruhestand auf Antrag des Beamten gemäß § 53 Absatz 1 Satz 3 des Bundesbeamtengesetzes hinausgeschoben wurde. Das Bundesministerium für ... Tod innerhalb der Zeit endet, in der der Eintritt in den Ruhestand nach Absatz 2 sowie nach § 53 Absatz 1 Satz 3 des Bundesbeamtengesetzes hinausgeschoben ist; dies gilt nicht, wenn die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 1 BesStMG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden nach den Wörtern „nach § 53 Absatz 1 bis 3 des Bundesbeamtengesetzes " die Wörter „oder nach § 44 Absatz 1 des Soldatengesetzes" ...

Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011 (BBVAnpG 2010/2011)
G. v. 19.11.2010 BGBl. I S. 1552, 2011 BGBl. I S. 223
Artikel 3 BBVAnpG 2010/2011 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes für das Jahr 2011
... der Altersteilzeitzuschlagsverordnung entsprechend anzuwenden. (4) Im Fall des § 53 Absatz 4 des Bundesbeamtengesetzes wird zusätzlich zur Besoldung nach Absatz 1 ein nicht ...
Artikel 9 BBVAnpG 2010/2011 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes für das Jahr 2011
... 5 werden nach dem Wort „Kind" die Wörter „und in den Fällen des § 53 Absatz 4 des Bundesbeamtengesetzes" eingefügt. 2. § 71 wird wie folgt ...
Artikel 11 BBVAnpG 2010/2011 Änderung des Bundesbeamtengesetzes
... vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) wird wie folgt geändert: 1. Dem § 53 werden folgende Absätze 4 bis 6 angefügt: „(4) Auf Antrag der Beamtin ...

Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2016/2017 (BBVAnpG 2016/2017)
G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2570
Artikel 5 BBVAnpG 2016/2017 Änderung des Bundesbeamtengesetzes
... (BGBl. I S. 2362) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 53 Absatz 4 Satz 4 wird die Angabe „1. Januar 2017" durch die Angabe „1. Januar ...

Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2018/2019/2020 (BBVAnpG 2018/2019/2020)
G. v. 08.11.2018 BGBl. I S. 1810
Artikel 8 BBVAnpG 2018/2019/2020 Änderung des Bundesbeamtengesetzes
... 2017 (BGBl. I S. 1570) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 53 Absatz 4 Satz 4 wird die Angabe „1. Januar 2019" durch die Angabe „1. Januar 2021" ...

Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 15 DNeuG Änderungen weiterer Vorschriften (vom 25.11.2010)
... „§ 41 Abs. 3 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 53 Abs. 2 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. bb) In Satz 2 werden die ... „§ 41 Abs. 3 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 53 Abs. 2 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes" und die Angabe „§ 41 Abs. 2 Satz 2 des ... „§ 41 Abs. 2 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 53 Abs. 1 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 2 wird die ... „§ 41 Abs. 2 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Angabe „§ 53 Abs. 1 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. 2. § 2a Abs. 2 wird ...

Gesetz zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 06.03.2015 BGBl. I S. 250
Artikel 1 BBesGuwDRÄndG Änderung des Bundesbeamtengesetzes
... kann bestimmen, dass ihre Zustimmung nicht erforderlich ist." 16. § 53 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1a Nummer 2 wird das Wort ...

Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte des Bundes und Soldatinnen und Soldaten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 19.10.2016 BGBl. I S. 2362
Artikel 1 BPflRÄndG Änderung des Bundesbeamtengesetzes
... „die erforderlichen" durch das Wort „diese" ersetzt. 8. § 53 Absatz 1a wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt geändert: ...

Gesetz zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes
G. v. 03.07.2013 BGBl. I S. 1978
Artikel 1 BeamtRuStG Änderung des Bundesbeamtengesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 53 wird wie folgt gefasst: „§ 53 Hinausschieben des Eintritts in den ... a) Die Angabe zu § 53 wird wie folgt gefasst: „§ 53 Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand". b) Nach der Angabe zu § 92 ... eingefügt: „§ 92a Familienpflegezeit". 2. § 53 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 53 Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand". b) Absatz 1 wird durch die ...
Artikel 2 BeamtRuStG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... den Ruhestand (1) Bei einem Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand nach § 53 des Bundesbeamtengesetzes wird ein Zuschlag gewährt. Der Zuschlag beträgt 10 Prozent des ... Bei einer Teilzeitbeschäftigung bei Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand nach § 53 des Bundesbeamtengesetzes wird ein nicht ruhegehaltfähiger Zuschlag gewährt, dessen ...
Artikel 3 BeamtRuStG Änderung weiterer Vorschriften
... Juli 2009 (BGBl. I S. 2424) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „§ 53 Abs. 1 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Wörter „§ 53 Absatz 1 Satz ... „§ 53 Abs. 1 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes" durch die Wörter „§ 53 Absatz 1 Satz 3 des Bundesbeamtengesetzes" ...

Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes und der Geltungsdauer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 18.03.2021 BGBl. I S. 353
Artikel 2 PlanSiGVG Änderung des Bundesbeamtengesetzes
... 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 53 Absatz 4 Satz 4 wird die Angabe „1. Januar 2021" durch die Angabe „1. Januar 2023" ...

Siebtes Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG)
G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2163
Artikel 1 7. BesÄndG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... Fällen (1) Bei einem Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand nach § 53 Absatz 1 bis 3 des Bundesbeamtengesetzes wird ein weiterer Zuschlag gewährt, wenn  ... Bei einer Teilzeitbeschäftigung bei Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand nach § 53 Absatz 1 bis 3 des Bundesbeamtengesetzes ist § 7a Absatz 2 entsprechend anzuwenden." ...

Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub
V. v. 17.12.2020 BGBl. I S. 3011
Artikel 1 ArbzRWEV Änderung der Arbeitszeitverordnung
... drei Monaten möglich. Die Kombination mit einem Hinausschieben des Ruhestandes nach § 53 des Bundesbeamtengesetzes ist ausgeschlossen. (4) Der Antrag auf Freistellung kann aus dienstlichen Gründen ...