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Zitierungen von § 77 BBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 77 BBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Bundesdisziplinargesetz (BDG)
Artikel 1 G. v. 09.07.2001 BGBl. I S. 1510; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 389
§ 2 BDG Sachlicher Geltungsbereich (vom 09.08.2008)
...  1. von Beamten während ihres Beamtenverhältnisses begangenen Dienstvergehen ( § 77 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes ) und 2. von Ruhestandsbeamten a) während ihres ... a) während ihres Beamtenverhältnisses begangenen Dienstvergehen ( § 77 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes ) und b) nach Eintritt in den Ruhestand begangenen als Dienstvergehen geltenden ... b) nach Eintritt in den Ruhestand begangenen als Dienstvergehen geltenden Handlungen ( § 77 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes ). (2) Für Beamte und Ruhestandsbeamte, die früher in einem anderen ... aus einem solchen Dienstverhältnis Ausgeschiedenen und Entlassenen gelten Handlungen, die in § 77 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes bezeichnet sind, als Dienstvergehen. Ein Wechsel des Dienstherrn steht der Anwendung ...

Bundesgrenzschutzgesetz (BGSG)
G. v. 18.08.1972 BGBl. I S. 1834; zuletzt geändert durch Artikel 24 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 58 BGSG Dienstvergehen, Disziplinarmaßnahmen (vom 27.06.2020)
... die Dienstleistenden gilt § 77 des Bundesbeamtengesetzes entsprechend. Die für Polizeivollzugsbeamte im Bundesgrenzschutz geltenden ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3386
Artikel 2 AltGGEG Änderung des Bundesbeamtengesetzes
... (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 77 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: „Satz 1 Nummer 1 bis 3 gilt auch ...

Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 389
Artikel 6 BDVfBG Änderung des Bundesbeamtengesetzes
... demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen." 4. Dem § 77 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: „Für politische Beamtinnen und ...

Gesetz zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes
G. v. 03.07.2013 BGBl. I S. 1978
Artikel 1 BeamtRuStG Änderung des Bundesbeamtengesetzes
... dies erfordert. Das Gleiche gilt bei einer besonderen Altersgrenze." 3. § 77 Absatz 2 Nummer 4 wird wie folgt gefasst: „4. einer Verpflichtung nach § 46 ...
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