Änderung Artikel 15a DNeuG vom 25.11.2010

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 12 SZWEG am 25. November 2010 und Änderungshistorie des DNeuG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Artikel 15a DNeuG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.11.2010 geltenden Fassung
Artikel 15a DNeuG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Artikel 15a Änderungen weiterer Vorschriften 2011


(Text neue Fassung)

Artikel 15a (aufgehoben)


vorherige Änderung

1. In der Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1993 (BGBl. I S. 369), zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 31 dieses Gesetzes, wird in der Anlage zu § 1 Abs. 1 die Angabe zu Teil A. Gesetze aufgehoben.

2. In der Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 1993 (BGBl. I S. 378), zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 76 dieses Gesetzes, wird in der Anlage zu § 1 Abs. 1 (Verzeichnis der zum Soldatenversorgungsgesetz erlassenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und Richtlinien) die Angabe zu Teil A. Gesetze aufgehoben.



 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed