Zitierungen von § 8 GOZ
interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte
V. v. 05.12.2011 BGBl. I S. 2661
Artikel 1 1. GOZÄndV Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte ... nach Absatz 1 geminderten Gebühren darf der Zahnarzt Kosten nicht berechnen; die §§ 8 und 9 bleiben unberührt." 8. § 8 wird wie folgt gefasst: ... nicht berechnen; die §§ 8 und 9 bleiben unberührt." 8. § 8 wird wie folgt gefasst: „§ 8 Entschädigungen (1) Als ... unberührt." 8. § 8 wird wie folgt gefasst: „§ 8 Entschädigungen (1) Als Entschädigungen für Besuche erhält der ... 4 und 5 werden wie folgt gefasst: „4. bei Entschädigungen nach § 8 den Betrag, die Art der Entschädigung und die Berechnung, 5. bei Ersatz von ...
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