Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte
V. v. 05.12.2011 BGBl. I S. 2661
Artikel 1 1. GOZÄndV Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte ... insoweit schriftlich von seiner Schweigepflicht entbunden hat." 11. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Übergangsvorschrift Die ... entbunden hat." 11. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Übergangsvorschrift Die Gebührenordnung für Zahnärzte in der vor ...
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