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Änderung Anlage 14 BBhV vom 01.11.2016

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Anlage 14 BBhV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.11.2016 geltenden Fassung
Anlage 14 BBhV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.04.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage 14 (zu § 41 Absatz 3) Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko


(Text alte Fassung) nächste Änderung

Aufwendungen für den Gentest bei erblich belasteten Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko setzen sich aus den Aufwendungen für

1. die Risikofeststellung und die interdisziplinäre Beratung,

2. die Genanalyse sowie

3. die Teilnahme an einem strukturierten Früherkennungsprogramm

zusammen und
sind mit den nachstehenden Pauschalen beihilfefähig, wenn diese Untersuchungen in den in Nummer 4 aufgeführten Zentren durchgeführt wurden.

1. Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung

Pro Familie sind
die Aufwendungen für eine einmalige Risikofeststellung mit interdisziplinärer Erstberatung, Stammbaumerfassung und Mitteilung des Genbefundes pauschal in Höhe von 900 Euro beihilfefähig. Die Pauschale beinhaltet auch die Beratung weiterer Familienmitglieder.

2. Genanalyse

Aufwendungen für eine Genanalyse bei einer an Brust- oder Eierstockkrebs erkrankten Person (Indexfall) sind pauschal in Höhe von 5.900 Euro beihilfefähig. Wird eine ratsuchende gesunde Person nur hinsichtlich der mutierten Gensequenz untersucht, sind die Aufwendungen in Höhe von 360 Euro beihilfefähig.

Die Genanalyse wird bei den Indexfällen durchgeführt. Dabei handelt es sich in der Regel um einen diagnostischen Gentest, dessen Kosten der erkrankten Person zugerechnet werden. Dagegen werden die Kosten einer sich als prädiktiver Gentest darstellenden Genanalyse der Indexperson der gesunden ratsuchenden Person zugerechnet. Ein prädiktiver Gentest liegt vor, wenn sich aus dem Test keine Therapieoptionen für die Indexperson mehr ableiten lassen, die Genanalyse also keinen diagnostischen Charakter hat. Eine solche Situation ist gesondert durch eine schriftliche ärztliche Stellungnahme zu attestieren.

3. Strukturiertes Früherkennungsprogramm

Aufwendungen für die Teilnahme an
einem strukturierten Früherkennungsprogramm sind einmal jährlich in Höhe von pauschal 580 Euro beihilfefähig.

4. Zentren für familiären
Brust- oder Eierstockkrebs

Berlin


Charité-Universitätsmedizin
Berlin, Brustzentrum

Dresden


Technische
Universität Dresden, Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Düsseldorf


(Text neue Fassung)

Abschnitt 1 Universitäre Zenten

Aufwendungen
für die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko nach § 41 Absatz 3 sind beihilfefähig, wenn die Maßnahmen in einem der folgenden im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) zusammengeschlossenen universitären Zentren durchgeführt werden:

1. Berlin


Charité - Universitätszentrum
Berlin, Brustzentrum

2. Dresden


Medizinische Fakultät der Technischen
Universität Dresden

Klinik
und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

3. Düsseldorf


Universitätsklinikum Düsseldorf, Frauenklinik, Brustzentrum

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Göttingen



4. Erlangen

Universitätsklinikum Erlangen

Familiäres Brust- und Eierstockkrebszentrum

5. Frankfurt

Universitätsklinikum Frankfurt

Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

6. Freiburg

Institut für Humangenetik des Universitätsklinikums Freiburg

7.
Göttingen

Universitäts-Medizin Göttingen, Brustzentrum, Gynäkologisches Krebszentrum

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Hannover

Medizinische Hochschule Hannover, Institut
für Zell- und Molekularpathologie

Heidelberg


Universität Heidelberg, Institut
für Humangenetik

Kiel


Universitätsfrauenklinik
Kiel

Köln/Bonn


Universität zu Köln, Klinik
und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs

Leipzig


Universität Leipzig, Institut
für Humangenetik, Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs

München


Technische
Universität München, Klinikum rechts der Isar, Klinik für Frauenheilkunde

Ludwig-Maximilians-Universität München, Klinik für Frauenheilkunde


Münster

Universität Münster, Institut
für Humangenetik

Regensburg


Universität Regensburg, Institut
für Humangenetik

Tübingen




8. Greifswald

Institut
für Humangenetik der Universitätsmedizin Greifswald

9. Halle

Universitätsklinikum Halle, Klinik
und Poliklinik für Gynäkologie

10. Hamburg


Brustzentrum Klinik und Poliklinik
für Gynäkologie

Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf


11. Hannover

Institut für Humangenetik, Medizinische Hochschule Hannover

12. Heidelberg

Institut für Humangenetik der Universität Heidelberg

13.
Kiel

Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein


14. Köln

Zentrum Familiärer Brust-
und Eierstockkrebs

15. Leipzig

Institut
für Humangenetik der Universität Leipzig

Zentrum für familiären Brust- und Eierstockkrebs

16. Lübeck

Klinik für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Zentrum
für Familiären Brust- und Eierstockkrebs

17. Mainz


Zentrum
für familiären Brust- und Eierstockkrebs der Universitätsmedizin Mainz, Institut für Humangenetik und

Klinik für Frauengesundheit


18. München

Universitätsfrauenklinik der Ludwig-Maximilians-Universität München-Großhadern

Universitätsfrauenklinik der Technischen
Universität München am Klinikum rechts der Isar

19. Münster


Institut
für Humangenetik der Universität Münster

20. Regensburg


Institut
für Humangenetik, Universität Regensburg

21. Tübingen


Universität Tübingen, Institut für Humangenetik

vorherige Änderung

Ulm

Universität Ulm, Klinik für Frauenheilkunde
und Geburtshilfe

Würzburg


Frauenklinik
der Universität Würzburg, Abteilung für Medizinische Genetik im Institut für Humangenetik, Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs



22. Ulm

Frauenklinik
und Poliklinik der Universität Ulm

23. Würzburg


Institut für Humangenetik
der Universität Würzburg.

Abschnitt 2 Maßnahmen im Rahmen des Früherkennungsprogrammes

Beihilfefähig sind Aufwendungen
für die Maßnahmen des Früherkennungsprogrammes in Höhe der nachstehenden Pauschalen:

1. Risikofeststellung, Aufklärung und interdisziplinäre Beratung

a) 900 Euro pro Familie für eine einmalige Risikofeststellung mit einer Aufklärung sowie einer interdisziplinären Erstberatung, einer Stammbaumerfassung und der Mitteilung des Genbefundes; die Pauschale umfasst auch die Beratung weiterer Familienmitglieder,

b) bei Aufklärung zur diagnostischen genetischen Untersuchung durch einen Kooperationspartner der in Abschnitt 1 dieser Anlage genannten Zentren

aa) 400 Euro, sofern keine Anschlussbetreuung
im kooperierenden FBREK-Zentrum mehr erfolgt, oder

bb) 600 Euro, sofern noch eine Anschlussbetreuung im kooperierenden FBREK-Zentrum erfolgt,

c) 113 Euro einmalig
für ein Entscheidungscoaching für BRCA1/2-Mutationträgerinnen durch spezialisiert Pflegende.

2. Genetische Untersuchung

a) 3.500 Euro für eine genetische Untersuchung bei einer an
Brust- oder Eierstockkrebs erkrankten Person (Indexfall); die genetische Analyse wird bei den Indexfällen durchgeführt; dabei handelt es sich in der Regel um einen diagnostischen Gentest, dessen Kosten der erkrankten Person zugerechnet werden,

b) 250 Euro für einen prädiktiven Gentest; ein prädiktiver Gentest liegt vor, wenn sich aus dem Test keine Therapieoptionen für die Indexperson mehr ableiten lassen, die genetische Analyse also keinen diagnostischen Charakter hat; eine solche Situation ist gesondert durch eine schriftliche oder elektronische ärztliche Stellungnahme zu attestieren; die Kosten einer sich als prädiktiver Gentest darstellenden genetischen Analyse der Indexperson werden der gesunden ratsuchenden Person zugerechnet, oder

c) sofern ratsuchende Personen bis zum Jahr 2015 getestet wurden,

aa) 2.600 Euro bei einer erneuten Genpanel-Untersuchung zur Komplettierung der Indextestung oder

bb) 920 Euro für eine bioinformatorische Auswertung bei Vorliegen von Daten aus einer Komplementärdiagnostik.

Aufwendungen nach Nummer 2 Buchstabe a bis c sind nicht nebeneinander beihilfefähig.

3. Intensivierte Früherkennungs- und Nachsorgemaßnahmen

a) 672,80 Euro jährlich für intensivierte Früherkennungs- und Nachsorgemaßnahmen oder

b) einmalig 672,80 Euro, sofern wegen des Wegfalls des erhöhten Risikos bei Nichterkrankten die intensivierte Früherkennung beendet wird und im entsprechenden Kalenderjahr noch keine Pauschale nach Buchstabe a erstattet wurde.


(heute geltende Fassung)