Änderung Anlage 4 BBhV vom 26.07.2014

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 4 BBhV, alle Änderungen durch Artikel 1 5. BBhVÄndV am 26. Juli 2014 und Änderungshistorie der BBhV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage 4 BBhV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 26.07.2014 geltenden Fassung
Anlage 4 BBhV n.F. (neue Fassung)
in der am 26.07.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 18.07.2014 BGBl. I S. 1154

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 28 Familien- und Haushaltshilfe


(Text neue Fassung)

Anlage 4 (zu § 22 Absatz 1) Beihilfefähige Medizinprodukte


vorherige Änderung

(1) Die Aufwendungen für eine Familien- und Haushaltshilfe sind in angemessener Höhe beihilfefähig, wenn

1.
die oder der den Haushalt führende Beihilfeberechtigte oder die oder der berücksichtigungsfähige Angehörige den Haushalt wegen ihrer oder seiner notwendigen außerhäuslichen Unterbringung (§§ 26 und 32 Abs. 1, §§ 34 und 35 Abs. 1 Nr. 1 bis 5, §§ 39 und 40 Abs. 2) nicht weiterführen kann oder verstorben ist,

2.
im Haushalt mindestens eine Beihilfeberechtigte, ein Beihilfeberechtigter, eine berücksichtigungsfähige Angehörige oder ein berücksichtigungsfähiger Angehöriger verbleibt, die oder der pflegebedürftig ist oder das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und

3. keine andere
im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann.

In besonderen Ausnahmefällen kann
im Hinblick auf die Fürsorgepflicht nach § 78 des Bundesbeamtengesetzes mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde von diesen Voraussetzungen abgewichen werden.

(2) Aufwendungen
für eine Familien- und Haushaltshilfe sind auch für die ersten 28 Tage nach dem Ende einer außerhäuslichen Unterbringung beihilfefähig, wenn deren Notwendigkeit ärztlich bescheinigt wurde. Satz 1 gilt auch für Alleinstehende. Im Todesfall der haushaltführenden Person sind die Aufwendungen nach Absatz 1 für sechs Monate, in besonders begründeten Ausnahmefällen für zwölf Monate beihilfefähig. § 27 Abs. 3 gilt entsprechend.

(3) Werden statt
der Inanspruchnahme einer Familien- und Haushaltshilfe Kinder unter zwölf Jahren oder pflegebedürftige berücksichtigungsfähige oder selbst beihilfeberechtigte Angehörige in einem Heim oder in einem fremden Haushalt untergebracht, sind die Aufwendungen hierfür bis zu den sonst notwendigen Kosten einer Familien- und Haushaltshilfe beihilfefähig.




Nr. | Produktbezeichnung | Medizinische Anwendungsfälle

1 | 1xklysma salinisch | Zur raschen und nachhaltigen Entleerung des Enddarms vor Ope-
rationen und diagnostischen Eingriffen; nicht zur Anwendung bei
Säuglingen und Kleinkindern.

2.1 | AMO
ENDOSOL | Für intraokulare und topische Spülungen des Auges bei chirurgi-
schen Prozeduren und
für diagnostische und therapeutische Maß-
nahmen.


2.2 | Ampuwa
für Spülzwecke | Zur Anfeuchtung von Tamponaden und Verbänden,
zur Atemluftbefeuchtung nur zur Anwendung in geschlossenen Sys-
temen in medizinisch notwendigen Fällen;
jeweils in einer Menge,
die ausschließlich für die einmalige Anwen-
dung geeignet ist.

2.3 | Amvisc | Zur Anwendung als Operationshilfe bei ophthalmischen Eingriffen
am vorderen Augenabschnitt.

2.4 | Amvisc Plus | Zur Anwendung als Operationshilfe bei ophthalmischen Eingriffen
am vorderen Augenabschnitt.

2.5 | Aqua B. Braun | Zur Spülung und Reinigung bei operativen Eingriffen,
zur Spülung von Wunden und Verbrennungen,
zum Anfeuchten von Wundtamponaden, Tüchern und Verbänden,
zur Überprüfung
der Durchlässigkeit von Blasenkathetern und zur
mechanischen Augenspülung.

3.1 | Bausch u. Lomb Balanced Salt
Solution | Zur Irrigation im Rahmen extraokularer und intraokularer Eingriffe.

3.2 | BSS DISTRA-SOL | Zur Spülung der Vorderkammer während Kataraktoperationen und
anderer intraokularer Eingriffe.

3.3 | BSS NL250/NL500 | Zur Spülung des chirurgischen extraokularen
oder intraokularen
Operationsbereiches.

3.4 | BSS PLUS
(Alcon Pharma GmbH) | Als intraokulare Spüllösung bei chirurgischen Eingriffen im Auge,
bei denen eine intraokulare Perfusion erforderlich ist.

3.5 | BSS® STERILE SPÜLLÖSUNG
(Alcon Pharma GmbH) | Zur Irrigation im Rahmen extraokularer und intraokularer Eingriffe.

4.1 | Dimet 20 | Behandlung des Kopfhaares bei Pediculosis capitis bei Personen,
die
a) das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
b) das zwölfte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und
an Entwicklungsstörungen leiden.

4.2 | Dk-line | Zur Anwendung als Operationshilfe in
der Ophthalmochirurgie, zur
mechanischen Netzhautentfaltung nach Netzhautablösungen/PVR/
PDR, Riesenrissen, okularen Traumata sowie zur vereinfachten
Entfernung subluxierter Linsen
und Fremdkörper aus dem Glas-
körperraum.

4.3 | Dr. Deppe
EndoStar-Lavage | Darmreinigung zur Vorbereitung einer Darmspiegelung bei Personen
ab zwölf Jahren.

4.4 | DuoVisc | Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie des
vorderen Augenabschnittes bei Kataraktextraktion
und Implantation
einer Intraocularlinse.

5.1 | EtoPril | Behandlung des Kopfhaares bei Pediculosis capitis bei Personen, die
a) das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
b) das zwölfte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben
und
an Entwicklungsstörungen leiden.

5.2 | EyE-Lotion BSS | Irrigation im Rahmen extraokularer und interokularer Eingriffe.

6.1 | Freka-Clyss | Für Personen ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur
im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des
kongenitalen Megacolons), Divertikulose, Mukoviszidose, neuroge-
ner Darmlähmung, vor diagnostischen Eingriffen, bei Opiat- sowie
Opioidtherapie und in der Terminalphase.
Behandlung der Obstipation, zur raschen und nachhaltigen Entleerung des Enddarms vor Operationen, zur Vorbereitung von urologischen, röntgenologischen und gynäkologischen Untersuchungen sowie vor Rektoskopien
a) bei Personen, die das vierte, aber noch
nicht das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, und
b) bei Personen, die das zwölfte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und an Entwicklungsstörungen leiden.


6.2 | Freka Drainjet
NaCl 0,9 % | Zur internen und externen Anwendung wie Perfusion des extrakorporalen *) Systems bei der Hämodialyse, postoperative Blasen-
spülung bei allen urologischen Eingriffen, Spülungen
im Magen-
Darm-Trakt und von Fisteln und Drainagen. Auch zur Wundbehand-
lung und zum Befeuchten von Tüchern und Verbänden.

6.3 | Freka Drainjet
Purisole SM verdünnt | Intra- und postoperative Blasenspülung bei urologischen Eingriffen.

7.1 | Globance Lavage | Zur Behandlung vor diagnostischen Eingriffen bei Personen ab
18 Jahren.

7.2 | Globance Lavage Apfel | Zur Behandlung vor diagnostischen Eingriffen bei Personen ab
18 Jahren.

8.1 | Healon | Für
die intraokulare Verwendung bei Augenoperationen.

8.2 | Healon5 | Viskoelastische Lösung für die intraokulare Verwendung bei Operationen
am vorderen Augenabschnitt.

8.3 | HEALON GV | Viskoelastische Lösung für die intraokulare Verwendung bei Operationen
am vorderen Augenabschnitt.

8.4 | HSO | Zur Anwendung als Operationshilfe bei ophthalmischen Eingriffen
am vorderen und hinteren Augenabschnitt.

8.5 | HSOPlus | Zur Anwendung als Operationshilfe bei ophthalmischen Eingriffen
am vorderen und hinteren Augenabschnitt.

8.6 | Hylo-Gel | Synthetische Tränenflüssigkeit bei Autoimmun-Erkrankungen
(Sjögren-Syndrom mit deutlichen Funktionsstörungen [trockenes
Auge Grad 2], Epidermolysis bulosa, okulares Pemphigoid), Fehlen
oder Schädigung der Tränendrüse, Fazialisparese
oder bei
Lagophthalmus.

9.1 | IsoFree | Als Trägerlösung bei
der Verwendung von Inhalaten in Verneblern oder
Aerosolgeräten, wenn der Zusatz einer isotonen Trägerlösung in der Fach-
information zu dem arzneistoffhaltigen Inhalat zwingend vorgesehen ist.

9.2 | Isotonische Kochsalzlösung zur
Inhalation (Eifelfango) | Als Trägerlösung bei der Verwendung von Inhalaten in Verneblern
oder Aerosolgeräten. Dies gilt nur für die Fälle, in denen der Zusatz
einer Trägerlösung in der Fachinformation des arzneistoffhaltigen
Inhalats zwingend vorgesehen ist.

10.1 | Jacutin Pedicul Fluid | Behandlung des Kopfhaares bei Pediculosis capitis bei Personen, die
a)
das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
b) das zwölfte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben
und
an Entwicklungsstörungen leiden.


11.1 | Klistier Fresenius | Für Personen ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur
im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des
kongenitalen Megacolons), Divertikulose, Mukoviszidose, neuroge-
ner Darmlähmung, vor diagnostischen Eingriffen, bei Opiat- sowie
Opioidtherapie und in der Terminalphase.
Behandlung der Obstipation, zur raschen und nachhaltigen Entleerung des Enddarms vor Operationen, zur Vorbereitung von urologischen, röntgenologischen und gynäkologischen Untersuchungen sowie vor Rektoskopien
a) bei Personen, die das vierte, aber noch nicht das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, und
b) bei Personen, die das zwölfte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und an Entwicklungsstörungen leiden.

12.1 | Laxatan M | Für Personen ab 16 Jahren zur Behandlung der Obstipation nur
im
Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des
toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose,
neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei
chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in
der Terminalphase.
Für Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren mit Entwicklungs-
störungen zur Behandlung der Obstipation.


12.2 | Lubricano | Zur Anwendung bei Personen mit Katheterisierung.

13.1 | Macrogol 1A Pharma | Für Personen ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur
im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des
toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose,
neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei
chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in
der Terminalphase.
Für Jugendliche
im Alter von zwölf bis 18 Jahren mit Entwicklungs-
störungen zur Behandlung der Obstipation.

13.2 | Macrogol AbZ | Für Personen,
die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, zur Behandlung der Obstipation nur im
Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme
des
toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose,
neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei
chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in
der Terminalphase.
Für Jugendliche im Alter von zwölf bis 18 Jahren
mit Entwicklungs-
störungen zur Behandlung
der Obstipation.

13.3 | Macrogol AL | Für Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, zur Behandlung der Obstipation nur im
Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des
toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose,
neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei
chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in
der Terminalphase.
Für Jugendliche im Alter
von zwölf bis 18 Jahren mit Entwicklungs-
störungen zur Behandlung der Obstipation.


13.4 | Marcogol-CT
Abführpulver | Für Personen ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur
im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des
toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose,
neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei
chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in
der Terminalphase.
Für Jugendliche im Alter von zwölf bis 18 Jahren mit Entwicklungs-
störungen zur Behandlung der Obstipation.

13.5 | Macrogol dura | Für Personen ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur
im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des
toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose,
neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei
chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in
der Terminalphase.
Für Jugendliche im Alter von zwölf bis 18 Jahren mit Entwicklungs-
störungen zur Behandlung der Obstipation.

13.6 | Marcrogol HEXAL | Für Personen ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur
im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des
toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose,
neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei
chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in
der Terminalphase.
Für Jugendliche im Alter von zwölf bis 18 Jahren mit Entwicklungs-
störungen zur Behandlung der Obstipation.

13.7 | Marcrogolratiopharm | Für Personen ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur
im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des
toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose,
neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei
chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in
der Terminalphase.
Für Jugendliche im Alter von zwölf bis 18 Jahren mit Entwicklungs-
störungen zur Behandlung der Obstipation.

13.8 | Macrogol Sandoz | Für Personen ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur
im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des
toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose,
neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei
chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in
der Terminalphase.
Für Jugendliche im Alter von zwölf bis 18 Jahren mit Entwicklungs-
störungen zur Behandlung der Obstipation.

13.9 | Macrogol STADA | Für Personen ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur
im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des
toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose,
neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei
chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in
der Terminalphase.
Für Jugendliche im Alter von zwölf bis 18 Jahren mit Entwicklungs-
störungen zur Behandlung der Obstipation.

13.10 | Macrogol TAD | Für Personen ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur
im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des
toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose,
neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei
chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in
der Terminalphase.
Für Jugendliche im Alter von zwölf bis 18 Jahren mit Entwicklungs-
störungen zur Behandlung der Obstipation.

13.11 | Medicoforum Laxativ | Für Personen ab zwölf Jahren zur Behandlung der Obstipation nur
im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des
toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose,
neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei
chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in
der Terminalphase.
Für Jugendliche im Alter von zwölf bis 18 Jahren mit Entwicklungs-
störungen zur Behandlung der Obstipation.

13.12 | Mosquito med Läuse-
Shampoo 10 | Behandlung des Kopfhaares bei Pediculosis capitis bei Personen, die
a) das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
b) das zwölfte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und
an Entwicklungsstörungen leiden.

13.13 | MucoClear 6 % | Zur symptomatischen Inhalationsbehandlung der Mukoviszidose
für
Personen, die das sechste Lebensjahr vollendet haben.

13.14 | MOVICOL | Behandlung
a) der Obstipation im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit
Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis,
Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung,
b) bei phoshatbindender Medikation der chronischen Niereninsuffienz,
c) bei Opiat- oder Opioidtherapie,
d) in der Terminalphase
bei Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben.
Behandlung der Obstipation bei Personen, die das zwölfte, aber noch
nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben
und an Entwicklungsstörungen
leiden.

13.15 | MOVICOL flüssig Orange | Für Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, zur Behandlung der Obstipation nur im
Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des
toxischen Megacolons), Divertikulose, Diverkulitis, Mukoviszidose,
neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei
chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in
der Terminalphase.
Für Jugendliche im Alter von zwölf bis 18 Jahren mit Entwicklungs-
störungen zur Behandlung der Obstipation.

13.16 | MOVICOL Junior
aromafrei | Behandlung der Obstipation bei Personen, die das zweite, aber noch nicht
das elfte Lebensjahr vollendet haben.
Behandlung der Koprostase bei Personen, die das fünfte, aber noch nicht
das elfte Lebensjahr vollendet haben.

13.17 | MOVICOL Junior Schoko | Für Personen, die das zweite, aber noch nicht das elfte Lebensjahr vollendet haben, zur Behandlung der
Obstipation.

14.1 | NaCl 0,9 % B. Braun | Zur Spülung und Reinigung bei operativen Eingriffen,
zur Spülung von Wunden und Verbrennungen,
zum Anfeuchten von Wundtamponaden, Tüchern und Verbänden,
zur Überprüfung der Durchlässigkeit von Blasenkathetern sowie
zur mechanischen Augenspülung.

14.2 | NaCl 0,9 %
Fresenius Kabi | Zur internen und externen Anwendung wie Perfusion des extracor-
poralen Systems bei der Hämodialyse, der postoperativen Blasen-
spülung bei allen urologischen Eingriffen, Spülungen im Magen-
Darm-Trakt und von Fisteln und Drainagen. Auch zur Wundbehand-
lung und zum Befeuchten von Tüchern und Verbänden;
jeweils in einer Menge, die ausschließlich
für die einmalige Anwen-
dung geeignet ist.

14.3 | Nebusal 7 % | Zur symptomatischen Inhalationsbehandlung der Mukoviszidose für
Personen ab sechs Jahren.

14.4 | NYDA | Behandlung des Kopfhaares bei Pediculosis capitis bei Personen, die
a) das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und
b) das zwölfte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und
an Entwicklungsstörungen leiden.

15.1 | OcuCoat | Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie des
vorderen Augenabschnittes.

15.2 | Oculentis BSS | Zur Irrigation im Rahmen extraokularer und intraokularer Eingriffe.

15.3 | Okta-line | Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie, zur
mechanischen Netzhautentfaltung
nach Netzhautablösungen/PVR/
PDR, Riesenrissen, okularen Traumata sowie zur vereinfachten Ent-
fernung subluxierter Linsen und Fremdkörper aus
dem Glaskörper-
raum.

15.4 | Oxane 1300 | Zur intraokularen Tamponade bei schweren Formen der Netzhaut-
ablösung sowie allen Netzhautablösungen, die mit anderen Thera-
pieformen nicht behandelt werden können. Ausgenommen ist die
Anwendung bei zentralen Foramina mit Ablösung und bei schweren
diabetischen Retinopathien.

15.5 | Oxane 5700 | Zur intraokularen Tamponade bei schweren Formen der Netzhaut-
ablösung sowie allen Netzhautablösungen, die mit anderen Thera-
pieformen nicht behandelt werden können. Ausgenommen ist die
Anwendung bei zentralen Foramina mit Ablösung und bei schweren
diabetischen Retinopathien.

16.1 | Pädiasalin
Inhalationslösung | Als Trägerlösung bei der Verwendung von Inhalaten in Verneblern
oder Aerosolgeräten. Dies
gilt nur für die Fälle, in denen der Zusatz
einer Trägerlösung in der Fachinformation des arzneistoffhaltigen
Inhalats zwingend vorgesehen ist.

16.2 | Paranix ohne Nissen-
kamm | Behandlung des Kopfhaares bei Pediculosis capitis bei Personen,
die
a) das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und
b) das zwölfte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und
an Entwicklungsstörungen leiden.

16.3 | PARI NaCl Inhalationslösung | Als Trägerlösung bei der Verwendung von Inhalaten
in Verneblern
oder Aerosolgeräten. Dies
gilt nur für die Fälle, in denen der Zusatz
einer Trägerlösung in der Fachinformation des arzneistoffhaltigen
Inhalats zwingend vorgesehen ist.


16.4 | Pe-Ha-Luron 1,0 % | Zur Anwendung als Operationshilfe in
der Ophthalmochirurgie des
vorderen Augenabschnittes.

16.5 | Pe-Ha-Visco 2,0 % | Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie des
vorderen Augenabschnittes.

16.6 | Polyvisc 2,0 % | Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie des
vorderen Augenabschnittes.

16.7 | Polysol | Zur Irrigation im Rahmen extraokularer
und intraokularer Eingriffe.

16.8 | ProVisc | Zur Anwendung als Operationshilfe
in der Ophthalmochirurgie des
vorderen Augenabschnittes bei Kataraktextraktion und Implantation
einer Intraokularlinse.

16.9 | PURI CLEAR | Zur Irrigation im Rahmen extraokularer und intraokularer Eingriffe.

16.10 | Purisole SM verdünnt | Intra- und postoperative Blasenspülung bei urologischen Eingriffen;
jeweils
in einer Menge, die ausschließlich für die einmalige Anwen-
dung geeignet ist.

17.1 | Ringer B. Braun | Zur Spülung und Reinigung bei operativen Eingriffen, zur Spülung
von Wunden und Verbrennungen sowie zur intra- und postoperati-
ven Spülung bei endoskopischen Eingriffen.

17.2 | Ringer Fresenius
Spüllösung | Zum Freispülen und Reinigen des Operationsgebietes, zum Feucht-
halten des Gewebes, zur Wundspülung bei äußeren Traumen und
Verbrennungen, zur Spülung bei diagnostischen Untersuchungen
sowie zum Befeuchten von Wunden und Verbänden; jeweils in
einer
Menge, die ausschließlich für die einmalige Anwendung geeignet
ist.

18.1 | Saliva natura | Zur Behandlung krankheitsbedingter Mundtrockenheit bei onkolo-
gischen oder Autoimmun-Erkrankungen.

18.2 | Sentol | Zur Irrigation im Rahmen extraokularer
und intraokularer Eingriffe.

18.3 | Serag BSS | Zur Irrigation im Rahmen extraokularer und intraokularer Eingriffe.

18.4 | Serumwerk-Augenspüllösung BSS | Zur Irrigation im Rahmen extraokularer und intraokularer Eingriffe.

19.1 | VISCOAT | Zur Anwendung bei ophthalmologischen Eingriffen am vorderen Au-
genabschnitt, insbesondere bei Kataraktextraktion und Implantation
einer Intraokularlinse.

19.2 | Visco HYAL 1.0 | Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie des
vorderen Augenabschnittes.

19.3 | Viso HYAL 1.4+ | Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie des
vorderen Augenabschnittes.

19.4 | VISMED | Als synthetische Tränenflüssigkeit bei Autoimmunerkrankungen (Sjögren-
Syndrom mit deutlichen Funktionsstörungen [trockenes Auge Grad 2], Epi-
dermolysis bullosa, okuläres Pemphigoid).

19.5 | VISMED MULTI | Als synthetische Tränenflüssigkeit bei Autoimmunerkrankungen (Sjögren-
Syndrom mit deutlichen Funktionsstörungen [trockenes Auge Grad 2], Epi-
dermolysis bullosa, okuläres Pemphigoid).

20.1 | Z-Hyalin | Unterstützung intraokularer Eingriffe am vorderen Augenabschnitt bei
Kataraktoperationen.



---
*) Anm. d. Red.: Die fehlerhafte Änderung durch Artikel 1 Nr. 52 V. v. 18. Juli 2014 (BGBl. I S. 1154) wurde sinngemäß konsolidiert.





Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed