Art Verwendungszweck | Art und Weise der Kontrolle |
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1. Klauentiere und Einhufer in Sendungen von nicht mehr als zehn Tieren | Vergleich der Kennzeichnung jedes Tieres mit den An- gaben der die Tiere begleitenden Bescheinigung |
2. Klauentiere und Einhufer in Sendungen von mehr als zehn Tieren | 1. Vergleich der Kennzeichnung von 10 vom Hundert der Tiere, jedoch mindestens zehn Tiere, mit den Angaben der diese begleitenden Bescheinigung 2. Erhöhung der Zahl der kontrollierten Tiere bei Fest- stellung fehlerhafter Angaben bei der Kontrolle nach Nummer 1 |
3. Vögel und Fische in Sendungen von nicht mehr als zehn Transportbehältnissen | Vergleich der Kennzeichnung jedes Transportbehältnis- ses mit den Angaben der diese begleitenden Bescheini- gung |
4. Vögel und Fische in Sendung von mehr als zehn Transportbehältnissen | 1. Vergleich der Kennzeichnung von mindestens 10 vom Hundert der Transportbehältnisse, jedoch mindestens zehn Transportbehältnisse, mit den Angaben der die Tiere begleitenden Bescheinigung 2. Erhöhung der Zahl der kontrollierten Transportbehält- nisse bei Feststellung fehlerhafter Angaben bei der Kontrolle nach Nummer 1 3. stichprobenartige Kontrolle, ob die in den Transport- behältnissen befindlichen Tiere den Angaben der diese begleitenden Bescheinigung zur Tierart und zum Verwendungszweck entsprechen |
5. sonstige Tiere | Vergleich der Tierart und der Kennzeichnung der Tiere oder der Transportbehältnisse mit den Angaben der die Tiere begleitenden Bescheinigung |