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Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten beim Bundesnachrichtendienst (BNDErnuEntlAO k.a.Abk.)

A. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 386 (Nr. 9); aufgehoben durch § 6 A. v. 09.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 117
Geltung ab 19.02.2009; FNA: 2030-11-48-9 Beamte
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I.
II.
III.

I.



Nach Artikel 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundes des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes dem Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes für seinen Geschäftsbereich.

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II.



Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der unter Abschnitt I genannten Beamtinnen und Beamten vor.

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III.



Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten beim Bundesnachrichtendienst vom 22. Januar 1980 (BAnz. Nr. 20 vom 30. Januar 1980) außer Kraft.



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