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IV. Vorbehaltsklausel - Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis sowie über die Vertretung in bürgerlichen oder sonstigen rechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes (BKZustÜbAO k.a.Abk.)

A. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 387 (Nr. 9)
Geltung ab 19.02.2009; FNA: 2030-14-163 Beamte

IV. Vorbehaltsklausel



In besonderen Fällen behalte ich mir vor, die Befugnisse und die Vertretung nach den Abschnitten I bis III dieser Anordnung selbst auszuüben.

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