Die
Einreise-Freimengen-Verordnung vom
24. November 2008 (BGBl. I S. 2235) ist wie folgt zu berichtigen:
In §
1 Absatz 2 muss Nummer 1 wie folgt lauten:
- „1.
- Drittland:
ein Land, das nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union ist; das Fürstentum Monaco gilt nicht als Drittland; die Republik San Marino gilt nicht als Drittland in Bezug auf die Verbrauchsteuern;".