Aus dem Sondervermögen sollen folgende Maßnahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung vom 14. Januar 2009 bis zu einem Betrag von 20,4 Milliarden Euro finanziert werden:
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- Finanzhilfen für zusätzliche Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder mit bis zu 10 Milliarden Euro,
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- Investitionen des Bundes mit bis zu 4 Milliarden Euro,
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- Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage mit bis zu 5 Milliarden Euro,
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- Ausweitung des zentralen Innovationsprogramms Mittelstand mit bis zu 900 Millionen Euro und
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- Förderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich Mobilität mit bis zu 500 Millionen Euro.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds"
G. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1577
Artikel 1 ITFGÄndG ... vom 2. März 2009 (BGBl. I S. 416, 417) wird wie folgt geändert: 1. In § 2 wird die Angabe „16,9 Milliarden Euro" durch die Angabe „20,4 Milliarden ...