Artikel 4 - Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (StabSiG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 6. März 2009 FAG § 1

In § 1 Satz 5 des Finanzausgleichsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2955) geändert worden ist, werden die Wörter „im Jahr 2010 1.927.712.000 Euro" durch die Wörter „im Jahr 2010 1.047.712.000 Euro" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 StabSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StabSiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze
G. v. 29.05.2009 BGBl. I S. 1170; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2431
Artikel 7 KfzStNGuaÄndG Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
... Finanzausgleichsgesetz vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 2. März 2009 (BGBl. I S. 416) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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