Artikel 7 - Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (StabSiG k.a.Abk.)

Artikel 7 Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 6. März 2009 ZuInvG

(gesamter Text siehe Zukunftsinvestitionsgesetz - ZuInvG)

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 StabSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StabSiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvF 1/09 - (zu § 6a Satz 1, 3 und 4 des Zukunftsinvestitionsgesetzes)
B. v. 08.10.2010 BGBl. I S. 1401
Entscheidung BVerfGE20100907
... der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz - ZuInvG), erlassen als Artikel 7 des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland vom 2. ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed