Artikel 5 - Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes (2. AgrStatGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Neufassung des Agrarstatistikgesetzes


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut des Agrarstatistikgesetzes in der vom 1. Januar 2010 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 5 Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 2. AgrStatGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. AgrStatGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Agrarstatistikgesetzes
B. v. 17.12.2009 BGBl. I S. 3886
Bekanntmachung AgrStatGNB 2009
... Grund des Artikels 5 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des ...


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