§ 2 Rechtsform, Grundkapital und Sitz
Die Deutsche Bundesbank ist eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts. Ihr Grundkapital im Betrage von 2,5 Milliarden Euro steht dem Bund zu. Die Bank hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.
interne Verweise§ 45 BBankG Weitere Übergangsvorschriften (vom 12.02.2009) ... § 2 Satz 2 und § 27 Nr. 1, jeweils in der Fassung des Sechsten Gesetzes zur Änderung des ... Der überschießende Betrag wird dem Reingewinn zugeführt. (3) § 2 Satz 2 und § 27 Nr. 1, jeweils in der Fassung des Siebenten Gesetzes zur Änderung des ...
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