Zitierungen von § 7 Gesetz über die Deutsche Bundesbank

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 BBankG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBankG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 38 BBankG Übergangsvorschrift für die Mitglieder der Organe der Bank
... und anschließend die vertragliche Regelversorgung, es sei denn, ein Vertrag nach § 7 Abs. 4 Satz 2 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank in der Fassung der Bekanntmachung vom ...
§ 45 BBankG Weitere Übergangsvorschriften (vom 12.02.2009)
... Betrag dem Reingewinn zugeführt. (4) Abweichend von § 7 Abs. 2 Satz 1 in der ab dem 20. Juli 2007 geltenden Fassung kann der Vorstand bis zum 30. April ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank
G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1382
Artikel 1 8. BBankGÄndG Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank
... Gesetzes vom 29. Juni 2006 (BGBl. I S. 1402), wird wie folgt geändert: 1. § 7 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „sechs" ... b) Folgender neuer Absatz 4 wird angefügt: „(4) Abweichend von § 7 Abs. 2 Satz 1 in der ab dem 20. Juli 2007 geltenden Fassung kann der Vorstand bis zum 30. April ...


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