Zitierungen von § 41 Gesetz über die Deutsche Bundesbank

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41 BBankG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBankG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 BBankG Vertretung
... gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand vertreten. § 31 Abs. 2 und § 41 Abs. 4 bleiben unberührt. (2) Willenserklärungen sind für die Deutsche ...
§ 40 BBankG Änderung der Dienstverhältnisse (vom 12.02.2009)
... des Grundgesetzes fallenden Personen erhielten oder hätten erhalten können, gilt § 41 dieses Gesetzes. (7) (gegenstandslose ...


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