Artikel 8 - Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie (BeteilRUG k.a.Abk.)

Artikel 8 Inkrafttreten


Artikel 8 ändert mWv. 18. März 2009 8. FinDAGKostVÄndV Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 7 tritt am 1. September 2009 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 17. März 2009.



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