Eingangsformel - Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung (HufBeschl-AnerkennV)

V. v. 10.03.2009 BGBl. I S. 485 (Nr. 13)
Geltung ab 18.03.2009; FNA: 7112-2-2 Hufbeschlag

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet

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auf Grund des § 8 Absatz 1 des Hufbeschlaggesetzes vom 19. April 2006 (BGBl. I S. 900) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und

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auf Grund des § 8 Absatz 2 des Hufbeschlaggesetzes vom 19. April 2006 (BGBl. I S. 900) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

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*)
Diese Verordnung dient auch der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22, L 271 vom 16.10.2007, S. 18), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 1430/2007 (ABl. L 320 vom 6.12.2007, S. 3) geändert worden ist.



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