Anlage 2 - Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung (HufBeschl-AnerkennV)

V. v. 10.03.2009 BGBl. I S. 485 (Nr. 13)
Geltung ab 18.03.2009; FNA: 7112-2-2 Hufbeschlag

Anlage 2 (zu § 2 Absatz 3) Der Prüfung gemäß Abschnitt 3 der Hufbeschlagverordnung (Hufbeschlaglehrschmied/Hufbeschlaglehrschmiedin) gleichgestellte außerhalb des Anwendungsbereichs des Hufbeschlaggesetzes sowie im Ausland erworbene Prüfungszeugnisse


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

LandPrüfungszeugnisse mit der Bezeichnung des Abschlusses
Großbritannien
und Nordirland
Zeugnis der Worshipful Company of Farriers (WCF) mit der Abschlussbezeichnung:
- Fellowship of the Worshipful Company of Farriers (FWCF)
Berufsbezeichnung Fellowship of the Worshipful Company of Farriers
NiederlandeZeugnisse der
1. Helicon Opleidingen NHB Deurne
2. AOC De Groene Welle
3. Cursuscentrum Dierverzorging Barneveld
4. Groenhorst College
mit der Abschlussbezeichnung:
- Certified instructor farrier
SchweizZeugnis (eidgenössisches Diplom) der schweizerischen Metallunion mit der Abschluss-
bezeichnung:
- Schmied-Hufschmiedemeister
- Maître maréchal-forgeron
- Maestro fabbro maniscalo


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Zitierungen von Anlage 2 HufBeschl-AnerkennV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 HufBeschl-AnerkennV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HufBeschl-AnerkennV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 HufBeschl-AnerkennV Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
... Hufbeschlagschmiedin nach der Hufbeschlagverordnung gleichgestellt. (3) Die in Anlage 2 aufgeführten Prüfungszeugnisse sind als gleichwertig mit Zeugnissen über die ... nach der Hufbeschlagverordnung anzuerkennen. Mit der Anerkennung sind die in Anlage 2 aufgeführten Prüfungszeugnisse den Zeugnissen über die Prüfung zum ...


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