Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 06.12.2011 aufgehoben
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§ 6 - Melamin-Lebensmittel-Einfuhrverbotsverordnung (MelaminEFVV k.a.Abk.)

§ 6 Inkrafttreten; Aufheben von Vorschriften



(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Die Melamin-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung vom 30. September 2008 (eBAnz AT115 2008 V1), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Dezember 2008 (eBAnz AT148 2008 V1, AT151 2008 V1) geändert worden ist, wird aufgehoben.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 17. März 2009.



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