Zitierungen von § 2 Melamin-Lebensmittel-Einfuhrverbotsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 MelaminEFVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MelaminEFVV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage MelaminEFVV (zu § 2 Absatz 1 Satz 1) Liste der nach Artikel 4 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1135/2009 in Deutschland für Lebensmittel benannten Kontrollstellen (vom 30.07.2010)
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Melamin-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
V. v. 18.12.2009 eBAnz AT126 2009 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.05.2010 BGBl. I S. 630
Artikel 1 1. MelaminEFVVÄndV
... 11. März 2009 (BGBl. I S. 493) wird wie folgt geändert: 1. Die §§ 1 bis 3 werden durch folgende §§ 1 und 2 ersetzt: „§ 1 ... geändert: 1. Die §§ 1 bis 3 werden durch folgende §§ 1 und 2 ersetzt: „§ 1 Einfuhrverbot Es ist verboten, 1. ein ... Stoff als Lebensmittel oder Futtermittel einzuführen. § 2 Ausnahmen vom Einfuhrverbot (1) Abweichend von § 1 Nummer 1 ist die Einfuhr ... 4. In der Anlage werden die Wörter „Anlage (zu § 2 Absatz 1 Satz 1) Liste der nach Artikel 2 Absatz 3 der Entscheidung 2008/798/EG der Kommission in ... Kontrollstellen" durch die Wörter „Anlage (zu § 2 Absatz 1) Liste der nach Artikel 4 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1135/2009 in ...

Zehnte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 22.07.2010 BGBl. I S. 996
Artikel 3 10. FuttMRÄndV Änderung der Melamin-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
... In Nummer 2 werden die Wörter „oder Futtermittel" gestrichen. 3. § 2 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Abweichend von § 1 Nummer 1 ist ... Gehalt an Melamin enthält, der 2,5 mg/kg überschreitet." 4. Nach § 2 wird folgender § 3 eingefügt: „§ 3 Bescheinigung Die ... ersetzt. 7. Die Anlage wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 2 Absatz 1 Satz 1) Liste der nach Artikel 4 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1135/2009 ...


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