Artikel 4 - Verordnung zur Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung und der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken sowie zur Aufhebung der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren (PharmStVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann jeweils den Wortlaut der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung und der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 4 Verordnung zur Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung und der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken sowie zur Aufhebung der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 PharmStVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PharmStVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
B. v. 08.07.2009 BGBl. I S. 1768
Bekanntmachung PharmStVNeuBek
... Grund des Artikels 4 der Verordnung zur Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung und ...

Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
B. v. 08.07.2009 BGBl. I S. 1760
Bekanntmachung TÄHAVNeuBek
... Grund des Artikels 4 der Verordnung zur Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung und ...


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