Artikel 6b - Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz (MEG III k.a.Abk.)

Artikel 6b Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung


Artikel 6b wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2009 GewStDV § 25, § 36

Die Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4180), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), wird wie folgt geändert:

1.
In § 25 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 wird jeweils die Zahl „3.900" durch die Zahl „5.000" ersetzt.

2.
In § 36 wird die Jahreszahl „2008" durch die Jahreszahl „2009" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 6b Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6b MEG III verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MEG III selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 20 MEG III Inkrafttreten
... Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Artikel 3 bis 6b und 14 bis 15a treten mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft. (3) Artikel 9 Nr. 5 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
G. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 1959
Artikel 17 BürgEntlG-KV Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung
... der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4180), die zuletzt durch Artikel 6b des Gesetzes vom 17. März 2009 (BGBl. I S. 550) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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