Artikel 8 - Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz (MEG III k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen


Artikel 8 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 25. März 2009 GWB § 35

§ 35 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 2005 (BGBl. I S. 2114), das zuletzt durch Artikel 2c des Gesetzes vom 15. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2426) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„2.
im Inland mindestens ein beteiligtes Unternehmen Umsatzerlöse von mehr als 25 Millionen Euro und ein anderes beteiligtes Unternehmen Umsatzerlöse von mehr als 5 Millionen Euro".

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 8 Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 MEG III verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MEG III selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
B. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1750, 3245
Bekanntmachung GWB-NB
... 2008 (BGBl. I S. 2426), 9. den am 25. März 2009 in Kraft getretenen Artikel 8 des Gesetzes vom 17. März 2009 (BGBl. I S. 550), 10. den am 24. April 2009 in ...

Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung
G. v. 18.04.2009 BGBl. I S. 770
Artikel 4 13. AWGuaÄndG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... der Bekanntmachung vom 15. Juli 2005 (BGBl. I S. 2114), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 17. März 2009 (BGBl. I S. 550), wird wie folgt geändert: In ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed