(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Die Artikel
3 bis 6b und
14 bis 15a treten mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft.
(3) Artikel
9 Nr. 5 Buchstabe b tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, an dem ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz über die gegenseitige Anerkennung von Versicherungserlaubnissen in Kraft tritt. Der Tag des Inkrafttretens ist vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen.
(4) Artikel
18 Abs. 4 Nr. 5 tritt am 1. März 2010 in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. März 2009.