Das
Börsengesetz vom
16. Juli 2007 (BGBl. I S. 1330, 1351), zuletzt geändert durch Artikel
5 des Gesetzes vom
12. März 2009 (BGBl. I S. 470), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 wird das Wort „und" durch ein Komma ersetzt und werden nach dem Wort „Börsenhändler" die Wörter „und der Handelsordnung für den Freiverkehr" eingefügt.
- 2.
- § 48 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 werden nach dem Wort „wenn" die Wörter „durch eine Handelsordnung sowie" und nach dem Wort „Geschäftsbedingungen" die Wörter „des Börsenträgers" eingefügt.
- b)
- Nach Satz 1 werden folgende Sätze eingefügt:
„Die Handelsordnung regelt den Ablauf des Handels. Die Geschäftsbedingungen regeln die Teilnahme am Handel und die Einbeziehung von Wertpapieren zum Handel."
- c)
- Im bisherigen Satz 2 wird das Wort „Handelsrichtlinien" durch die Wörter „die Geschäftsbedingungen" ersetzt.
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/78/EU vom 24. November 2010 im Hinblick auf die Errichtung des Europäischen Finanzaufsichtssystems
G. v. 04.12.2011 BGBl. I S. 2427