Änderung Anlage 5 InhKontrollV vom 25.11.2025

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Anlage 5 InhKontrollV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.11.2025 geltenden Fassung
Anlage 5 InhKontrollV n.F. (neue Fassung)
in der am 25.11.2025 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 19.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 277
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage 5 (zu § 9 Absatz 5) IPVFA Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit


(Text alte Fassung)

(siehe BGBl. 2022 I S. 2690 ff.)

(Text neue Fassung)

(siehe BGBl. 2025 I Nr. 277 S. 29 ff.)

(heute geltende Fassung) 



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