Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 19.01.2022 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

II. - Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich der oder des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKMWidAnO k.a.Abk.)

A. v. 15.03.2009 BGBl. I S. 598 (Nr. 15); aufgehoben durch § 7 A. v. 05.01.2022 BGBl. I S. 26
Geltung ab 25.03.2009; FNA: 2030-14-164 Beamte
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II. Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis



Nach § 127 Absatz 3 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) übertrage ich die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis den unter Abschnitt I genannten Behördenleiterinnen und Behördenleitern, soweit sie nach dieser allgemeinen Anordnung für den Erlass von Widerspruchsbescheiden zuständig sind.



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