Änderung Artikel 11 ELENA-Verfahrensgesetz vom 03.12.2011

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Artikel 11 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 03.12.2011 geltenden Fassung
Artikel 11 n.F. (neue Fassung)
in der am 03.12.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 23.11.2011 BGBl. I S. 2298
 

(Textabschnitt unverändert)

Artikel 11 Inkrafttreten


(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes bestimmt ist.

(Text alte Fassung)

(2) Artikel 3, 4, 9 Nr. 1 und Artikel 10 Nr. 2 Buchstabe b treten am 1. Januar 2012 in Kraft.

(3) Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b und Nr. 9 treten am 1. Januar 2014 in Kraft.

(Text neue Fassung)

(2) (aufgehoben)

(3) (aufgehoben)

 



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