Artikel 3 - Drittes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (3. EnEGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens


Artikel 3 ändert mWv. 2. April 2009 SchfNG Artikel 2, Artikel 4

Das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens vom 26. November 2008 (BGBl. I S. 2242) wird wie folgt geändert:

1.
In Artikel 2 wird Nummer 22 gestrichen.

2.
In Artikel 4 Abs. 3 werden die Wörter „und in Artikel 2 tritt Nummer 22" gestrichen.



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