Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Klärschlamm-Entschädigungsfondsverordnung (1. KlärEVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 11 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 4 des Düngegesetzes vom 9. Januar 2009 (BGBl. I S. 54, 136) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie unter Berücksichtigung der Rechte des Bundestages:



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