Eingangsformel - Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin (MusikFhlAusbV k.a.Abk.)

V. v. 24.03.2009 BGBl. I S. 654 (Nr. 17); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 29.05.2015 BGBl. I S. 893
Geltung ab 01.08.2009; FNA: 806-22-1-49 Berufliche Bildung
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Eingangsformel



Auf Grund des § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), von denen § 4 Absatz 1 durch Artikel 232 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:

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*)
Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 4 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst als Beilage zum Bundesanzeiger veröffentlicht.



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