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Zitierungen von § 6 Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 MusikFhlAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MusikFhlAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 MusikFhlAusbV Durchführung der Berufsausbildung
... einschließt. Diese Befähigung ist auch in Prüfungen nach den §§ 6 und 7 nachzuweisen. (2) Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin
V. v. 29.05.2015 BGBl. I S. 893, 1832
Artikel 1 1. MusikFhlAusbVÄndV (vom 01.08.2015)
... 24. März 2009 (BGBl. I S. 654) wird wie folgt geändert: 1. Die §§ 6 und 7 werden wie folgt gefasst: „§ 6 Abschlussprüfung (1) ... 1. Die §§ 6 und 7 werden wie folgt gefasst: „§ 6 Abschlussprüfung (1) Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über die Erprobung der Durchführung der Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen in der Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin
V. v. 24.03.2009 BGBl. I S. 668
§ 1 MusikFhlErProbV Struktur und Gegenstand der Erprobung
... 24. März 2009 (BGBl. I S. 654) mit der Maßgabe zugrunde zu legen, dass die §§ 6 und 7 nicht anzuwenden sind. (3) § 9 der Verordnung über die Berufsausbildung ...
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