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Zitierungen von § 7 Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 MusikFhlAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MusikFhlAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 MusikFhlAusbV Durchführung der Berufsausbildung
... einschließt. Diese Befähigung ist auch in Prüfungen nach den §§ 6 und 7 nachzuweisen. (2) Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin
V. v. 29.05.2015 BGBl. I S. 893, 1832
Artikel 1 1. MusikFhlAusbVÄndV (vom 01.08.2015)
... März 2009 (BGBl. I S. 654) wird wie folgt geändert: 1. Die §§ 6 und 7 werden wie folgt gefasst: „§ 6 Abschlussprüfung (1) Durch ... mit 40 Prozent und Teil 2 der Abschlussprüfung mit 60 Prozent gewichtet. § 7 Teil 1 der Abschlussprüfung (1) Teil 1 der Abschlussprüfung soll am Ende des ... 3. die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten." 2. Nach § 7 werden die folgenden §§ 8 und 9 eingefügt: „§ 8 Teil 2 der ... 4. Der bisherige § 9 wird § 11 und in Absatz 2 wird die Angabe „§ 7 Absatz 8" durch die Angabe „§ 8 Absatz 6" ersetzt. 5. Der ...