Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2017 aufgehoben

§ 2 - Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Berufsausbildung im Einzelhandel in dem Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel (EinzHdlErProbV k.a.Abk.)

V. v. 24.03.2009 BGBl. I S. 671 (Nr. 17); aufgehoben durch § 31 V. v. 13.03.2017 BGBl. I S. 458
Geltung ab 01.07.2009; FNA: 806-22-2-7 Berufliche Bildung
|

§ 2 Struktur der Berufsausbildung



Die Ausbildung gliedert sich im Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel in

1.
Pflichtqualifikationseinheiten nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 9,

2.
eine im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheit nach § 3 Absatz 2 sowie

3.
drei im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheiten nach § 3 Absatz 3, wobei § 3 Absatz 1 Nummer 11 zu berücksichtigen ist.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed