Lfd. Nr. | Tatbestand | StVO | Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten |
„87a | Mit einem Lastkraft- wagen über 7,5t zu- lässiges Gesamtge- wicht, einschließlich Anhänger, oder einer Zugmaschine den äußerst linken Fahr- streifen bei Schnee- glätte oder Glatteis oder, obwohl die Sichtweite durch er- heblichen Schneefall oder Regen auf 50m oder weniger einge- schränkt ist, benutzt | § 18 Abs. 11 § 49 Abs. 1 Nr. 18 | 80 €". |